Direktion für europäische Angelegenheiten DEA

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Zugang zu amtlichen Dokumenten (BGÖ)

Seit dem 1. Juli 2006 gilt in der Bundesverwaltung das Öffentlichkeitsprinzip; das heisst, jede Person hat ein Recht auf Zugang zu fertig gestellten, amtlichen Dokumenten, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen.

Seit dem 1. Juli 2006 gilt in der Bundesverwaltung das Öffentlichkeitsprinzip; das heisst, jede Person hat ein Recht auf Zugang zu fertig gestellten, amtlichen Dokumenten, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. 

Möchten Sie Einsicht in ein nach dem 1. Juli 2006 erstellten amtliches Dokument der Direktion für europäische Angelegenheiten DEA haben, richten Sie Ihre Anfrage an das Generalsekretariat des Departementes für auswärtige Angelegenheiten.

Die Bearbeitung des Gesuchs ist gebührenpflichtig; bei geringem Aufwand werden jedoch keine Gebühren erhoben. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten kann zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Justiz.


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