Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Das Abkommen zwischen der Schweiz und Eurojust, der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (EU), baut die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der schweren Kriminalität aus. Die europäische Justizbehörde Eurojust (Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union) koordiniert die Ermittlungen und Strafverfolgungen der einzelnen Mitgliedstaaten und erleichtert die internationale Rechtshilfe sowie die Erledigung von Auslieferungsersuchen. In der Praxis arbeitet die Schweiz schon seit längerem fallweise mit Eurojust zusammen. Diese Zusammenarbeit wurde 2008 durch das bilaterale Abkommen auf eine rechtliche Grundlage gestellt.
Stand Juni 2012
Ende Inhaltsbereich