Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Die Schweiz liegt geografisch in der Mitte des europäischen Kontinents und ist fast ausschliesslich von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) umgeben. Aufgrund dieser geografischen und kulturellen Nähe, insbesondere aber auch wegen des politischen und wirtschaftlichen Gewichts der EU, sind die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten die mit Abstand wichtigsten Partner der Schweiz. Aber auch die Schweiz ist für die EU ein erstrangiger Partner, sie liegt mit den Ein- und Ausfuhren an 4. Stelle nach den USA, China und Russland. Die Schweiz verdient jeden dritten Franken im Austausch mit der EU. 60% der Schweizer Exporte gelangen in die EU, 80% der Importe kommen von dort. Eine aktive Europapolitik ist daher von entscheidender Bedeutung.
Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat, sondern verfolgt ihre Europapolitik auf Grundlage bilateraler sektorieller Abkommen; konkrete Fragen und Anliegen werden mit der EU durch Verträge in klar umgrenzten Bereichen geregelt. Die Beziehungen haben sich über die Jahrzehnte entwickelt und vertieft. Seit dem Freihandelsabkommen von 1972 wurde in mehreren Etappen ein immer dichteres Netz von Abkommen abgeschlossen. Nach der Ablehnung des Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1992 durch das Schweizer Stimmvolk haben die Schweiz und die EU unter anderem 1999 die Bilateralen I (sieben Abkommen) unterzeichnet. Ihnen folgten 2004 die Bilateralen II (neun Abkommen und ein Schriftwechsel). Diese Abkommen schaffen einen weitgehenden gegenseitigen Marktzugang und sind Grundlage für eine enge Kooperation in politischen Bereichen wie Forschung, Sicherheit, Asyl, Umwelt und Kultur. Dieser bilaterale Ansatz ermöglicht der Schweiz eine Politik der Offenheit und Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarn. Er wurde in verschiedenen Abstimmungen vom Volk bestätigt und unterstützt.
Im Rahmen ihrer Europapolitik nimmt die Schweiz auch ihre Mitverantwortung in Europa wahr. Sie engagiert sich im Europarat, in der multilateralen Friedensförderung in Südosteuropa sowie für Reformen in den ehemals kommunistischen Staaten Osteuropas.
2010 hat der Bundesrat die verschiedenen europapolitischen Optionen vertieft evaluiert und entschieden, dass der bilaterale Weg gegenwärtig das angemessene Instrument ist, um ein angemessenes Gleichgewicht der Interessen der Schweiz und der EU zu gewährleisten. Als Ziele formulierte er in seinem Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik vom 17. September 2010 die Konsolidierung, Sicherung und Weiterentwicklung des bilateralen Weges. Am 26. Januar 2011 beschloss der Bundesrat, bei der Weiterführung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs einen gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz zu verfolgen, und vereinbarte in der Folge mit der EU, diesen Ansatz weiter zu vertiefen und zu präzisieren.
Im Rahmen der Konkretisierung dieses Ansatzes, hat der Bundesrat am 1. Februar 2012 die nächsten Schritte für die Weiterführung der bilateralen Verhandlungen in einer Road Map festgelegt. In diesem Zusammenhang hat er am 15. Juni 2012 zuhanden der EU Vorschläge bezüglich der institutionellen Fragen verabschiedet. Diese Grundsätze beziehen sich auf die Einheitlichkeit (Homogenität) der Anwendung und Auslegung der Bestimmungen in den bilateralen Verträgen, die Rechtsentwicklungen, die Überwachung der Umsetzung der bilateralen Abkommen und die Streitbeilegung. Das Ziel ist, im Rahmen der Verhandlungen zum Stromabkommen Lösungen im institutionellen Bereich zu entwickeln.
Diese könnten, falls für beide Seiten akzeptabel, als Modell für andere Verhandlungsdossiers dienen.
Eckdaten
Juni 2012
Ende Inhaltsbereich