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Die Schengener Zusammenarbeit erleichtert durch das Aufheben der Personenkontrollen an den Binnengrenzen den Reiseverkehr. Gleichzeitig wird die Sicherheit durch umfangreiche Ausgleichsmassnahmen gewährleistet: Dazu gehören verschärfte Grenzkontrollen an den Schengen-Aussengrenzen, mobile Kontrollen im Grenzraum an den Binnengrenzen, eine Verstärkung der grenzüberschreitenden Polizei-Zusammenarbeit, die Erleichterung der Rechtshilfe in Strafsachen, eine Vereinheitlichung der Visumspolitik sowie Massnahmen zur Bekämpfung des Waffen- und Drogenmissbrauchs. Mit Dublin werden die Zuständigkeiten für die Behandlung von Asylgesuchen europaweit koordiniert. Um neuen Herausforderungen gewachsen zu sein und die Sicherheit weiter zu verbessern, wird diese Zusammenarbeit in einem klar umgrenzten Rahmen weiterentwickelt: Ein neuer EU-Erlass gilt jedoch nur dann als eine Weiterentwicklung von Schengen/Dublin, wenn er in einem direkten Zusammenhang zum Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen und den genannten Ausgleichsmassnahmen steht.
Die Schweiz arbeitet an der Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Rechts mit, hat aber kein formelles Mitentscheidungsrecht. Sind neue schengen- bzw. dublinrelevante EU-Rechtsakte und Massnahmen von der EU beschlossen worden, muss die Schweiz entscheiden, ob sie diese übernehmen will. Die Übernahme solcher Weiterentwicklungen erfolgt in Form eines Notenaustausches (schriftliche Mitteilung). Dieser stellt aus schweizerischer Sicht einen völkerrechtlichen Vertrag dar und ist (je nach Inhalt) gemäss den verfassungsmässigen Vorgaben entweder von Bundesrat oder Parlament zu genehmigen. In letzterem Fall untersteht der Beschluss in der Regel dem fakultativen Referendum. Damit bleiben die direktdemokratischen Rechte in der Schweiz vollumfänglich gewahrt. Lehnt die Schweiz die Übernahme einer Rechtsentwicklung ab, kann dies zur Beendigung der Abkommen führen.
Seit der Unterzeichnung der Abkommen am 26. Oktober 2004 hat die EU der Schweiz 125 Weiterentwicklungen mitgeteilt (Stand: 17. Oktober 2011). Alle betreffen den Bereich Schengen. Weiterentwicklungen zu Dublin liegen bis heute keine vor, sind aber in Diskussion. Rechtsentwicklungen, deren Übernahme das Parlament genehmigt hat, betreffen: Die biometrischen Pässe, die biometrischen Ausländerausweise, den Schengener Grenzkodex, die Grenzschutzagentur FRONTEX und die Soforteinsatzgruppen zur Grenzsicherung RABIT, das Schengener Informationssystem (SIS), den Informationsaustausch unter Strafverfolgungsbehörden («Schwedische Initiative»), den Aussengrenzenfonds, das Waffenrecht, das Visa Informationssystem (VIS), den Datenschutz im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und das Rückführungsverfahren.
Rechtsentwicklungen, deren Übernahme vom Parlament zu genehmigen ist, betreffen unter anderem folgende Bereiche:
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