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Durch das Zinsbesteuerungsabkommen von 2004 unterstützt die Schweiz das System der Europäischen Union (EU) zur Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinszahlungen an natürliche Personen: Auf in der Schweiz anfallende Zinserträge von EU-Steuerpflichtigen erheben die Schweizer Zahlstellen (beispielsweise Banken) einen Steuerrückbehalt (ähnlich der schweizerischen Verrechnungssteuer). Dieser Steuerrückbehalt beträgt seit Juli 2011 35%. Drei Viertel des abgeschöpften Betrags gehen an den Steuersitzstaat der Zinsempfänger, ein Viertel bleibt in der Schweiz. Auf ausdrückliche Anweisung des Zinsempfängers kann der Steuerrückbehalt durch eine freiwillige Meldung der Zinszahlung an den Fiskus des Wohnsitzstaates ersetzt werden.
Die Erfahrungen seit Inkrafttreten des Abkommens am 1. Juli 2005 haben gezeigt, dass das schweizerische Modell des Steuerrückbehalts effizient funktioniert. So wurden im Jahr 2011 insgesamt 506 Mio. CHF abgeschöpft. Davon gingen drei Viertel (380 Mio. CHF) an die EU-Mitgliedstaaten, während ein Viertel (127 Mio. CHF) in der Schweiz blieb.
Stand Juni 2012
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