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Das Abkommen über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse von 2004 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) regelt den Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten. Betroffen sind Produkte der Nahrungsmittelindustrie wie bspw. Schokolade, Kaffee, Getränke, Biskuits, Teigwaren u.a.). Dieses Abkommen revidiert das Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens von 1972.
Seit 2005 verzichtet die EU im Handel mit der Schweiz auf Importzölle und Ausfuhrbeiträge in dieser Produktkategorie (Ausnahmen sind möglich in Abhängigkeit der Entwicklung der Rohstoffpreise). Im Gegenzug hat die Schweiz ihre Zölle und Ausfuhrbeiträge entsprechend reduziert. Für Zucker sowie für Produkte, die keine agrarpolitisch relevanten Grundstoffe ausser Zucker enthalten, wurde Freihandel eingeführt. Zudem wurde der Deckungsbereich des Protokolls Nr. 2 auf neue Produkte ausgedehnt und damit den Entwicklungen der Nahrungsmittelindustrie Rechnung getragen.
Das Abkommen erleichtert den Zugang zum europäischen Markt: Unternehmen der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie können in einem breiten Produktbereich zollfrei in den europäischen Binnenmarkt exportieren. Die verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der verarbeitenden Nahrungsmittelindustrie schafft auch zusätzliche Absatzchancen für die Schweizer Landwirtschaft, welche die Agrarrohstoffe zuliefert. Dank verstärktem Wettbewerb profitieren zudem die Konsumentinnen und Konsumenten von tendenziell sinkenden Preisen.
Stand Juni 2012
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