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Das Abkommen von 2004 über die Zusammenarbeit im Bereich Statistik legt die Grundlage für eine nach denselben Kriterien vorgenommene statistische Datenerhebung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). In einer komplexen Gesellschaft erweisen sich Statistiken als zunehmend unverzichtbare Informationsgrundlage für fundierte Entscheidungen in Politik und Wirtschaft.
Das Statistikabkommen ermöglicht, dass schweizerische Statistiken mit denjenigen ihrer Partner aus dem europäischen Wirtschaftsraum vergleichbar sind. Konkret wird mit dem bilateralen Abkommen die Datenerhebung der Schweiz an die europäischen Normen von Eurostat, dem statistischen Amt der EU, angepasst. Die Schweiz erhält einerseits Zugriff auf thematisch breite, europaweite Datenbanken in Bereichen wie Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Verkehr oder Umwelt, wodurch sich die Qualität der Vergleiche und die Entscheidungsbasis für Politik und Wirtschaft verbessern. Andererseits gewinnt die Schweiz durch die Veröffentlichung europakompatibler schweizerischer Statistiken in den EU-Publikationen an internationaler Sichtbarkeit, bspw. als Wirtschaftsstandort.
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