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Das Landverkehrsabkommen von 1999 öffnet den Strassen- und Schienenverkehrsmarkt für den Transport von Personen und Gütern zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Gleichzeitig schafft es die vertragliche Grundlage für die Einführung und stufenweise Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Seit der Einführung der LSVA 2001 trägt diese zur Finanzierung der Bahninfrastrukturen in der Schweiz bei und ist ein wichtiges Instrument zur Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene. Mit dem Landverkehrsabkommen hat die EU diese schweizerische Verlagerungspolitik anerkannt. Im Gegenzug akzeptierte die Schweiz die schrittweise Erhöhung der Gewichtslimite für Lastwagen von 28 auf 40 Tonnen (seit 2005).
Der in den 1980er und 1990er Jahren stark angestiegene alpenquerende Schwerverkehr konnte seit der Einführung der LSVA stabilisiert und sogar leicht reduziert werden, unter anderem auch infolge einer 2008 eingeführten weiteren Erhöhung der LSVA. Auch die Inbetriebnahme der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) und die neuen Tunnel am Lötschberg und Gotthard dürften zusätzlich stabilisierenden Einfluss auf die Entwicklung der Anzahl alpenquerender Lastwagen haben.
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Stand Juni 2012
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