Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) von 1972 (FHA) schafft eine Freihandelszone für industrielle Erzeugnisse zwischen der Schweiz und der EU. Innerhalb dieser Zone werden Industriewaren mit Ursprung im Gebiet der beiden Vertragsparteien zollfrei gehandelt. Das Abkommen verbietet auch mengenmässige Beschränkungen des Handels (Kontingente) sowie Massnahmen mit gleicher Wirkung wie Zölle. Das FHA deckt ausschliesslich Industrieprodukte ab. Landwirtschaftsprodukte sind davon nicht erfasst. Eine Sonderstellung zwischen Industrie- und Landwirtschaftsprodukten nehmen die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte wie bspw. Schokolade oder Teigwaren ein, bei denen nur der industrielle Verarbeitungsteil von Zöllen befreit ist.
Das FHA ist einer der tragenden Pfeiler der Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten sind die bei weitem wichtigsten Handelspartner der Schweiz: rund 60 % der schweizerischen Exporte fliessen in den EU-Raum. Umgekehrt stammen 80 % aller schweizerischen Importe aus der EU. Die Schweiz ist damit drittgrösster Absatzmarkt für EU-Produkte und ist hinter den USA, China und Russland der viertwichtigste Handelspartner der EU. Bei diesen intensiven Beziehungen sind die Handelserleichterungen, die das FHA bewirkt, wirtschaftlich von grosser Bedeutung.
Eckdaten
Ende Inhaltsbereich