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Die Entwicklung und Produktion von Rüstungsgütern ist komplex und teuer. Deshalb wird die internationale Kooperation immer wichtiger, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung. Am 16. März 2012 wurde in Brüssel die Vereinbarung zwischen der Schweiz und der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) zur Rüstungszusammenarbeit unterzeichnet. Die rechtlich nicht bindende Vereinbarung ermöglicht der Schweiz die frühzeitige Erkennung rüstungspolitischer Entwicklungen sowie den Zugang zur multilateralen Rüstungskooperation in Europa, v.a. in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Beschaffung und Instandhaltung. Die Schweiz entscheidet weiterhin selber, welche Informationen sie in diesem Rahmen austauschen und an welchen konkreten Projekten und Programmen sie teilnehmen will. Die Zusammenarbeitsvereinbarung ist im wirtschafts- und rüstungspolitischen Interesse sowohl der Schweiz, wie auch der EVA und ihrer Mitgliedstaaten.
Stand Juni 2012
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